Lehrende: Prof. Dr. Uwe Hasebrink
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: Einführ. KomWi.
Semesterwochenstunden: 2
Credits: 2,0
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | 148
Kommentare/ Inhalte: Die Vorlesung führt in die Grundlagen der empirischen Kommunikationsforschung ein. Konkret geht es um wissenschaftstheoretische Grundlagen, den Forschungsprozess von der ersten Fragestellung über die Konzeption von Untersuchungen und ihre Umsetzung bis zu deren Auswertung, Interpretation und Präsentation. Vorgestellt werden die wichtigsten Datenerhebungsverfahren, vor allem Befragungen, Inhaltsanalysen und Beobachtungen. Weiter geht es um die Bildung von Stichproben und die Sicherstellung von Repräsentativität. Schließlich werden qualitative und quantitative Auswertungsverfahren sowie Basiselemente der Statistik behandelt.
Lernziel: Die Vorlesung soll einen Überblick über die methodischen Grundlagen der Kommunikationsforschung geben und somit die Voraussetzung für eine kritische Reflexion von Theorien und empirischen Forschungsergebnissen schaffen. Empirische Untersuchungen Anderer beurteilen und für die eigenen Ziele auswerten zu können sowie eigene Untersuchungen konzipieren und mit Forschungsinstituten abwickeln und daraus Schlussfolgerungen ziehen zu können, spielt in der Medienpraxis eine herausragende Rolle, es handelt sich um eine Kernqualifikation für viele Medienberufe.
Vorgehen: Die Vorlesung „Einführung in die Methoden der Kommunikationsforschung“ wird in Koordination mit dem E3-Seminar „Methoden der Kommunikationsforschung“ angeboten: Was in der Vorlesung im Überblick dargestellt wird, soll im Seminar und der dazugehörigen Übung am Beispiel einer eigenen empirischen Untersuchung vertieft werden. Die Vorlesung wird mit einer Klausur abgeschlossen.
Literatur: Brosius, Hans-Bernd/ Koschel, Friederike/ Haas, Alexander (2008): Methoden der empirischen Kommunikationsforschung. Eine Einführung. 4. Auflage. Wiesbaden.
Modulkürzel: [muk-e3]
Zusätzliche Hinweise zu Prüfungen: Vorausgesetzt wird die aktive und regelmäßige (maximal zwei Fehlstunden) Teilnahme an der Vorlesung sowie das Bestehen der abschließenden Klausur.