Lehrende: Prof. Dr. Marion Albers
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: StaatsOrga
Semesterwochenstunden: 2
Credits: 2,0
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Kommentare/ Inhalte: Die Vorlesung "Staatsorganisationsrecht" bildet den Grundpfeiler Ihres Studiums im Öffentlichen Recht. Wir befassen uns mit dem organisationsrechtlichen Teil des Grundgesetzes und dem Verfassungsprozessrecht, das die Handlungsmöglichkeiten der Verfassungsorgane bestimmt und beschränkt. Das Staatsorganisationsrecht strukturiert den politischen Prozess, von dem Sie täglich in Zeitungen, dem Internet, dem Radio und Fernsehen neues hören und sehen. Der Inhalt der Vorlesung lässt sich schlagwortartig mit den Begriffen Organisation, Verfahren und Verantwortlichkeit innerhalb des Staates zusammenfassen. Ausgangspunkt sind dabei die (Staats-) Strukturprinzipien, die das Handeln der Staatsorgane maßgeblich leiten und zugleich Grundwerte der Rechtsordnung darstellen. So befassen wir uns mit dem Gesetz als zentraler Handlungsform des Staates. Beispielhaft geht es dabei um folgende Fragen: Wie sind die Zuständigkeiten und Aufgaben bei der Gesetzgebung organisiert? In welchem Verfahren kommen Gesetze zustande und wie sind Fehler zu beurteilen? Wer ist für die Kontrolle der verabschiedeten Gesetze verantwortlich? Am Beispiel dieser Fragen werden Sie grundlegende Konzepte und Begriffe des Öffentlichen Rechts kennenlernen.
Lernziel: Die Veranstaltung verfolgt drei zentrale Ziele: Sie sollen erstens die deutsche Verfassung – das Grundgesetz – kennen und verstehen lernen. Hierbei werden Sie in den staatsorganisationsrechtlichen Abschnitten der Verfassung vertiefte Kenntnisse erlangen. Zweitens sollen Sie ein möglichst umfassendes Verständnis dieser Regelungen in ihrem historischen, politischen und rechtsvergleichenden Kontext entwickeln. Dazu gehört auch, die Strukturen und Funktionsweisen der Institutionen und Akteure im Normalfall zu analysieren. Dieses Wissen brauchen Sie, um drittens staatsorganisationsrechtliche Problemfälle entsprechend der rechtswissenschaftlichen Standards zu lösen und argumentativ überzeugend begründen zu können.
Vorgehen: Informationen zum Aufbau und Ablauf der Lehrveranstaltung erhalten Sie in der ersten Kursstunde. Die Veranstaltung wird von Arbeitsgemeinschaften begleitet, in der Sie die Inhalte der Vorlesung vertiefen und ergänzen.
Literatur: Sie erhalten in der ersten Kursstunde ein Lese- und Arbeitsbuch, das die notwendigen Materialien sowie weitergehende Literaturhinweise enthält.