Lehrende: Esther Neuhann
Veranstaltungsart: Proseminar
Anzeige im Stundenplan:
Semesterwochenstunden: 2
Credits: 3,0
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: 1 | 21
Kontingentschema: Phil_Standard_WS1415
Weitere Informationen: Für den erfolgreichen Besuch dieser Veranstaltung im Rahmen des Fachspezifischen Wahbereichs werden 3 LP angerechnet.
Kommentare/ Inhalte: Ziel des Seminars ist die gründliche und kleinschrittige Lektüre und gemeinsame Diskussion von Immanuel Kants (1724-1804) Text „Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre“, der den Ersten Teil der Metaphysik der Sitten (1797) bildet. Geht es in Kants Moralphilosophie um die innere Freiheit von Subjekten, d.h. die Frage, wie ein autonomer Wille zu bestimmen ist, ist das Thema der Rechtslehre die äußere Freiheit von Personen. Bei der Beantwortung der Grundfrage der Praktischen Philosophie nach Kant „Was soll ich tun?“ liegt der Fokus in der Rechtslehre auf der Handlung, die ich tatsächlich in der Welt vollziehe, und weniger darauf, welche Handlungsintention ich verfolge. Neben der grundlegenden Auseinandersetzung mit der Frage, was Recht ist und welchem normativen Prinzip geltendes Recht entsprechen sollte, behandelt Kant in den „Metaphysischen Anfangsgründen der Rechtslehre“ auch konkretere Rechtsfragen bezüglich etwa des Eigentums-, Ehe-, Erb-, Straf- und Völkerrechts. Der Text (in der Ausgabe, die wir verwenden) ist mit einem Umfang von ca. 200 Seiten kurz genug, dass wir ihn im Sommersemester voraussichtlich komplett lesen können werden. Der Fokus liegt auf der Lektüre des Primärtextes, aber nach Bedarf werden wir zwischendurch ausgewählte Sekundärliteratur zu Rate ziehen.
Literatur: Immanuel Kant: „Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre“ (Metaphysik der Sitten. Erster Teil, 1797), hrsg. von Bernd Ludwig, Hamburg: Meiner Verlag (2018, 4. Auflage [1986]).
Zusätzliche Hinweise zu Prüfungen: Studienleistungen: