Lehrende: Prof. Dr. Matthias Armgardt
Veranstaltungsart: Vorlesung
Anzeige im Stundenplan: Röm.europ.Rechtsg.
Semesterwochenstunden: 2
Credits: 2,0
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Kommentare/ Inhalte: Die Vorlesung "Römisches und Europäisches Privatrecht" behandelt das römische Privatrecht und sein Fortleben im deutschen und europäischen Privatrecht. Dabei zeigt sich, dass die meisten europäischen Privatrechte aus dem römischen Recht entwickelt wurden und immer noch ein starker Einfluss festzustellen ist. Selbst auf das englische Common Law, das sich unabhängiger entwickelt hat, hat das römische Recht nachhaltig gewirkt. Behandelt werden vornehmlich Rechtsinstitute, die Gegenstand der Vorlesung Allgemeiner Teil des BGB sind, d.h. die Vorlesung eignet sich hervorragend für Studienbeginner. Ausgehend vom deutschen Privatrecht werden dessen historische Wurzeln im römischen Recht aufgesucht. Dann wird die deutsche Regelung mit dem Privatrecht anderer europäischer Länder verglichen. Damit leistet die Vorlesung einen wichtigen Grundlage für die Dogmenkritik, bei der die Regelungen des deutschen Rechts auf ihre Qualität untersucht werden und Verbesserungsvorschläge diskutiert werden. Eine Vorlesung zur Dogmenkritik soll ebenfalls angeboten werden.