Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain stine.uni-hamburg.de.

Das Regionale Rechenzentrum ist bemüht, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Unser Ziel ist eine barrierefreie Zugänglichkeit dieser Website im Einklang mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik für Menschen mit Behinderungen (Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung HmbBITVO) vom 10. September 2019.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V. am 10.08.2020 von Herrn Thomas Mayer vorgenommenen Bewertung gemäß HmbBITVO / BITV 2.0 / EN 301 549 / WCAG 2.1.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Ergebnis: Die Website ist in vielen Bereichen für alle Nutzenden bereits gut zugänglich gestaltet. Aktuell ist die Website jedoch noch nicht komplett BITV-konform. Im Rahmen einer technischen Überarbeitung der Website sollen die Anforderungen berücksichtigt werden.

Nicht-barrierefreie Inhalte

  • Folgende Erfolgskriterien werden nach der Norm BITV 2.0 aktuell nicht oder nur teilweise erfüllt:
    • Alternativtexte für Bedienelemente (1.1.1a )
    • Alternativtexte für Grafiken und Objekte (1.1.1b )
    • HTML-Strukturelemente für Listen (1.3.1b)
    • Datentabellen richtig aufgebaut (1.3.1e)
    • Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar (1.3.1h)
    • Sinnvolle Reihenfolge (1.3.2a)
    • Inhalte brechen um (1.4.10a)
    • Ohne Farben nutzbar (1.4.1a)
    • Kontraste von Texten ausreichend (1.4.3a)
    • Verzicht auf Schriftgrafiken (1.4.5a)
    • Bereiche überspringbar (2.4.1a)
    • Sinnvolle Dokumenttitel (2.4.2a)
    • Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung (2.4.3a)
    • Aktuelle Position des Fokus deutlich (2.4.7a)
    • Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet (3.1.2a)
    • Korrekte Syntax (4.1.1a)
    • Statusmeldungen programmatisch verfügbar (4.1.3a)

    Hinweis: Ein Update für die Verbesserung der Barrierefreiheit der Website wird derzeit mit dem Hersteller geplant.

  • PDF-, Word-, Excel- oder Powerpoint-Dokumente, die im Rahmen des Webauftritts zum Download angeboten werden, sind derzeit nicht alle in barrierefreier Version verfügbar, werden nun jedoch systematisch aufgearbeitet. Neu eingestellte PDF-Dateien sollen in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt werden.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen schwere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website www.stine.uni-hamburg.de aufgefallen?

Dann können Sie uns gerne per Post oder E-Mail kontaktieren:

Regionales Rechenzentrum
Universität Hamburg
Schlüterstr. 70
20146 Hamburg
Deutschland

Tel.: +49 40 42838-7790

E-Mail: rrz-serviceline@uni-hamburg.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Zurzeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.

Kontaktmöglichkeiten

Schlichtungsstelle HmbBGG
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14
20354 Hamburg

E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de
Tel: +49 40 42843-3056

Diese Erklärung wurde am 05. Oktober 2020 erstellt. (verändert am 08.11.2023)